Der Begriff Brandschutz steht für Brandverhütung und Brandbekämpfung, also für alle Überlegungen, die der Verhütung von Verletzungen bei Menschen und Tieren und dem Schutz von Sachwerten dienen. Unterschieden wird zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz.
Im Bundesrecht grundlegend für den Brandschutz sind das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. Zentrale Regelungen zum baulichen Brandschutz enthalten die Landesbauordnungen und eventuell weitere Sonderbauverordnungen. Eine zentrale Rolle spielen darüber hinaus verschiedene DIN-Normen und das Regelwerk der Sachversicherer (VdS).
Spätestens im Falle eines Brandes oder einer Explosion ist die Dokumentation zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes erforderlich. Lassen Sie sich von uns (geprüfte Brandschutzbeauftragte) ein individuelles Brandschutzkonzept erstellen, damit Sie entsprechend abgesichert sind.
Seminar zum Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" möglich.
Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz umfasst folgende Bereiche:
Abwehrender Brandschutz
Der Abwehrende Brandschutz beinhaltet alle Brandbekämpfungsmaßnahmen, die im Brandfall innerbetrieblich und durch externe Einsatzkräfte durchgeführt werden. Darunter fällt die Festlegung von Abläufen bei den Selbsthilfekräften, z.B. der Haus- oder Werksfeuerwehr, aber auch die der örtlichen Feuerwehren. Die Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes sollten im engen Kontakt mit den Feuerwehren ermittelt und festgelegt werden. Gemeinsame Betriebsbegehungen oder Brandschutzübungen bieten sich ebenfalls an.